Wirtschaftsministerium oder Wirtschaftsterrorist?
René Kröger 11.07.2016
Klosterstrasse 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1
An:
Gerd Lange
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Referat 240 – Tourismus
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Betreff: Touristisches Netzwerk-Konzept für Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Lange,
ist es möglich eine politische Stellungnahme zu dem Vorhaben „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ von ihnen zu erhalten? Die Wirtschaftliche sowie die Fachliche Stellungsnahme sind schon Bestandteil der Konzeptbeschreibung.
Es ist für das Projekt entscheidend ob ein Politisches Interesse an solch einem Vorhaben besteht bzw. eine Kooperative Tourismus Struktur gewollt ist.
Es wäre wünschenswert wenn sie eine Stellungnahme abgeben könnten, welche die Wirtschaftliche und Fachliche Stellungnahme mit einschließt.
Anbei die Konzeptbeschreibung inkl. der Wirtschaftlichen sowie der Fachlichen Stellungnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Anbei :
Konzept
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
Antwort des Herrn Lage / Bearbeiter: Frau Krabbe 21.07.2016
René Kröger 31.07.2016
Klosterstrasse 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1
An:
Gerd Lange
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Abteilung 2
Referat 240 – Tourismus
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Antwortschreiben: Businessplan „TIMO GmbH“
Sehr geehrte Frau Krabbe, sehr geehrter Herr Lange,
vielen Dank für eine schnelle Antwort und die Hinweise, auf die ich gern eingehen möchte.
Wie Sie bereits angemerkt haben, existieren schon eine Fülle von Netzwerken (regional und/oder thematisch), aber in dem Konzept „TIMO“ wird kein weiteres Netzwerk, wie die schon bestehenden dargestellt, es handelt sich vielmehr um ein „Touristisches-Basis-Infrastrukturprogramm“ in Form eines Netzwerkes , welches die Ressourcen der anderen Netzwerke auch mit einbezieht und bündelt. Einfach ausgedrückt, vernetzt das Unternehmen nicht nur die Touristiker sondern auch die anderen Netzwerke.
Es ist eher vergleichbar mit einer praktisch, umsetzbaren Basis-Tourismuskonzeption für Mecklenburg-Vorpommern, was über die herkömmlichen Handlungsempfehlungen weit hinaus geht und wirtschaftlich betrieben werden kann, sowie Arbeitsplätze in mehrstellige Bereiche schaffen oder sichern kann. Immerhin ist eine sinnvolle kooperative Breitbandvernetzung nicht nur begrüßenswert sondern notwendig, wenn der Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern weiter einer der attraktivsten Destinationen Deutschlands bleiben soll und weiteres Wirtschaftswachstum angestrebt wird.
Zurzeit gibt es solche Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern nicht, keines der bestehenden touristischen Netzwerke ist ausreichend leistungsfähig, welches effektive Synergien zwischen den Beteiligten verhindert. Eher werden Abhängigkeitsverhältnisse geschaffen, die das Marketing und die Serviceketten massiv einschränken! Durch diese mangelnde Leistungsfähigkeit verliert das Land jährlich mehrstellige Millionenbeträge an dringend benötigten touristischen Einkommensbeträgen, die im selbigen wirken sollten. Ein stabiles Wirtschaftswachstum dürfte gering ausfallen im Bezug zu dem, was mit einer gut ausgebauten touristischen Infrastruktur möglich ist.
Sicherlich werden Sie auch verstehen, dass 4.000 POIs nicht gerade nützlich sind, wenn diese nicht komplett in alle Tourismusnetzwerke eingebunden werden können oder die Hürden der Nutzung zu schwierig sind. Dieses deutet eher auf eine fehlerhafte Marketingstrategie hin. Ohne eine Basis-Infrastruktur, die qualitativ und quantitativ sämtliche Kanäle nutzen kann, nutzen die POIs kaum etwas.
Eine enge Zusammenarbeit gestaltet sich ganz nach dem Satzungszweck der Tourismusvereine, in der die „Touristische-Infrastruktur“ zu fördern ist, wodurch sich der Zugang zu der Struktur des TMV und der weiteren Fach,- und Regionalverbände ergibt. Hierdurch werden sämtliche Ressourcen der Tourismusverbände und Vereine für das Unternehmen nutzbar, die auch in der selbst hergestellten touristischen Infrastruktur eingebracht werden.
Der Hinweis „Ferner bleibt die Frage unbeantwortet, nach welchem Modell die Provisionsabrechnungen für die Geschäftsbereiche 2 bis 7 erfolgen sollen“ in ihrem Antwortschreiben, erschließt sich mir nicht. Es wird auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Unternehmens im sechsten Jahr auch ohne diese Einkommensquellen hingewiesen. Somit belässt sich das Unternehmen einen Handlungsspielraum. Hier der Hinweis auf die kostendeckende Tätigkeit, die im Unternehmen angestrebt wird, zugunsten von Arbeitsplätzen und Marketing. Hier könnte sogar auf Provisionsabrechnungen verzichtet werden bzw. bietet es genug Spielraum, was zurzeit nicht betrachtet werden muss, für Tilgung und Zinszahlungen.
Eine Problematik bezüglich der Umstellung von Serviceleistungen wurde durch den Zielerreichungsgrad ausreichend gewürdigt! Ein effektiver Zielerreichungsgrad von 11% wird letztlich benötigt, aber auch in dem Zusammenhang der frühzeitigen Umstellung. Wird ein Zeitraum von fünf Jahren betrachtet, ist ein Marktanteil, in dem Bezug des möglichen Serviceangebotes von 30%-40% durchaus möglich. (laut IHK sind unrealistische Angaben erst ab 50% Marktanteil gegebenen, womit ein Zielerreichungsgrad von 11% eher der unteren möglichen Grenze entspräche, was einiges an Potenzial bietet)
Es ist richtig, dass das Unternehmen zu 100% finanziert/gefördert werden müsste, wenn es so effektiv umgesetzt werden soll. Aber Mittel aus der „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ werden primär nicht genutzt. Es wird eine Projektförderung angesprochen welche in der Lage ist 100% der Mittel als Zuschuss bereit zu stellen, wobei im Laufe dann sicherlich jede erdenkliche weitere Fördermöglichkeit genutzt werden könnte. Letztlich bleibt es für das Unternehmen immer eine Form von Fremdkapital, welches primär regional verbraucht wird.
Ein Darlehen muss zurzeit nicht angestrebt werden. Sollte die Aufnahme eines Darlehens als einer der letzten Finanzierungswege nötig werden, bestehen genügend Reserven, dieses durchaus attraktiv für regionale Investoren zu gestalten.
Der Businessplan ist die Ideenskizze eines Unternehmens, welches mit einer Anschubfinanzierung ab dem sechsten Jahr in der Lage ist, selbständig zu wirtschaften. Unter den vorsichtigen angegebenen Bedingungen beschreibt es also ein gewisses Potenzial.
Es ist ein kooperatives, nicht auf Rendite orientiertes Unternehmen, welches Gewinne zugunsten von Arbeitsplätzen und Marketing, primär regional umsetzt. Mir fällt es wirklich schwer zu verstehen, warum dieses doch sehr ambitionierte Unternehmen mit einer Anlaufzeit von fünf Jahren Umsatzerlöse generieren muss, damit es einer gewerblichen Wirtschaftsförderung gerecht würde.
Sicherlich wurde ausreichend dargestellt, dass das Fremdkapital in den fünf Jahren aufgebraucht werden soll und eine Tragfähigkeit ab dem sechsten Geschäftsjahr möglich ist, bzw. welche wirtschaftlich positiven Effekte solch ein Unternehmen für Mecklenburg-Vorpommern hätte.
Mit Sicherheit muss das Konzept derzeit nicht grundlegend überdacht werden, wobei es sicherlich kontinuierlich weiterentwickelt wird.
Ich hoffe nun, dass Ihre Bedenken aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, beseitigt sein dürften. Deshalb bitte ich nun um eine Stellungnahme des „Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus“, ob das Land Mecklenburg-Vorpommern ein solches durchstrukturiertes touristisches Netzwerk, wie im Businessplan dargestellt, als wünschenswert und notwendig erachtet, sowie die mögliche positive Wirkung dieses Unternehmens erkannt wird.
Gerade auch in dem Bezug zu den touristischen Einkommensbeträgen, die sicherlich auf dem regionalen Arbeitsmarkt positiv wirken sollten.
Mit ihrer Stellungnahme wären alle Voraussetzungen für die Projektförderung erfüllt.
Letztlich verweise ich auch gern noch mal auf das wirtschaftliche Potenzial für Mecklenburg-Vorpommern, welches dieses Unternehmen mit sich bringt, auch in Arbeitskräfte ausgedrückt!
Mit freundlichen Grüßen und freudiger Erwartung der Stellungnahme.
René Kröger
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
René Kröger 16.08.2016
Klosterstrasse 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Herrn Gerd Lange
Abteilung 2
Referat 240 – Tourismus
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Zwischenbescheid- Businessplan „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“
Sehr geehrte Frau Krabbe, sehr geehrter Herr Lange,
ist es Ihnen möglich, einen Zeitrahmen mitzuteilen, in dem die Stellungnahme zu dem Businessplan der „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ fertiggestellt wird?
Mein Projektförderer sowie meine Kooperationspartner warten dringlichst auf Ihre fachliche Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
Antwort Frau Krabbe 22.08.2016
René Kröger 01.09.2016
Klosterstrasse 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Herrn Gerd Lange
Abteilung 2
Referat 240 – Tourismus
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Betreff: Antwortschreiben Businessplan „TIMO GmbH“
Sehr geehrter Herr Lange,
bitte schauen Sie sich das Konzept der „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ nochmals an.
Ein gründliches, überdenken und überarbeiten des Konzeptes in Bezug Ihrer aufgeführten Punkte ist zum Teil nicht nötig und allgemein auch nicht möglich.
1. Punkt: „Ihr Geschäftskonzept, mit dem Sie den Vernetzungsgedanken im Tourismus vorantreiben wollen, ist grundsätzlich begrüßenswert.“
Ein überdenken oder überarbeiten des Vernetzungsgedanken erfolgte bereits und ist in dem Konzept beschrieben. Diese Innovationen erneut zu verbessern setzt die Umsetzung des Konzeptes voraus.
2. Punkt: „Allerdings hat sich bereits eine Zahl von Netzwerken (regional und/oder thematisch) im Land gebildet. Auf Landesebene sind beispielsweise das Landeskulturportal und die Online-Datenbank des TMV miteinander vernetzt. Für diese wurde bereits über 4.000 POIs (Points of Interest) aktualisiert bzw. neu eingepflegt und werden auf verschiedenen Kanälen ausgespielt. Die Teilnehmer können zwischen verschiedenen Eintragvarianten (unterschiedlichen Preisstaffeln) wählen.
Auch hier wurde schon innovativ weiter gedacht um touristische Netzwerke effektiv zu nutzen und weiter auszubauen. Dieses ist auch schon im Konzept beschrieben. Ein überdenken und überarbeiten ist bereits erfolgt und dargestellt.
Punkt 1. & 2.
Sie beschreiben mit den beiden Punkten im Bezug zueinander: „aufgrund des Vorhandenseins bestehender Netzwerke ist Ihre Tätigkeit, den Vernetzungsgedanken voranzutreiben, begrüßenswert allerdings nicht nötig“ und Sie verhindern somit die Umsetzung innovativer Ideen zur Tourismus-Infrastruktur.
Punkt 3. „Ihrem Konzept ist leider nicht zu entnehmen, wie sich die enge Zusammenarbeit mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und den Fach- und Regionalverbänden gestalten soll.“
Eine enge Zusammenarbeit der touristischen Verbände & Vereine, ist satzungsgemäß Grundvoraussetzung ihrer Existenz. Dieses kann ich natürlich voraussetzen und gehe davon aus, dass Sie darum wissen. Dieser Punkt kann nicht überdacht und überarbeitet werden, da dieses eine rechtliche Relevanz hat.
Punkt 4. „Ferner bleibt die Frage unbeantwortet, nach welchem Modell die Provisionsabrechnungen für die Geschäftsbereiche 2 bis 7 erfolgen sollen.
Hier finden sich im gesamten Kontext des Punktes 6.2 Preispolitik, des Konzeptes, Antworten.
Zum einen besteht keine Abhängigkeit für die „Geschäftsbereiche 2 bis 7“ Gebühren zu erheben, da mit dem „ 1. Geschäftsbereich“ eine Wirtschaftlichkeit des Unternehmens erreicht werden kann.
Allerdings geht es aber in den „Geschäftsbereichen 2 bis 7“ nicht nur um das Modell der Provisionsabrechnungen, sondern auch um Nutzungsgebühren, wobei nur die Höhe interessant sein könnte. Der Hinweis auf die Vermeidung komplizierter Preisstaffelungen lässt den Schluss zu, dass es letztlich, wenn umgesetzt, recht einfache Abrechnungsarten gewählt werden.
Für den Erfolg des Konzeptes ist ein näheres Eingehen auf die Abrechnungsarten der „Geschäftsbereiche 2 bis 7“ nicht relevant, da diese zusätzlich Umsätze generieren können.
Diese wurde wirtschaftlich dargestellt und bestätigt, eine überdenken und überarbeiten des Punktes ist somit nicht nötig.
Punkt 5. „An dieser Stelle soll nochmal der Hinweis von Steuerberater Kinder zur Problematik bezüglich der Umstellung einer kostenfreien Serviceleistung auf eine gebührenpflichtige Dienstleistung ergänzt werden.“
Herr Kinder beschreibt die Möglichkeit, den Projektzeitraum zu verkürzen, wenn der Zielerreichungsgrad von 11% frühzeitig erreicht würde. Er verweist bei frühzeitiger Umstellung und nicht völlig ausgebauten Unternehmen, mit dem Zielerreichungsgrad, auf eine höhere Absprungrate, die zu gegebener Zeit betrachtet werden müsse. Dieses ist aber allgemein rein hypothetisch, da nur die frühzeitige Umstellung separat betrachtet wird und auch nur im Zusammenhang einer möglichen Förderung, da Werbemaßnahmen unbedingt auf fünf Jahre finanziert werden müssten.
Es besteht keine Problematik bei dem möglichen Leistungsangebot in dem Bezug zu den möglichen Kosten des Produktes, dieses wurde im Konzept dargestellt. Laut IHK sind Werte ab 50% Marktanteil erst unrealistisch, womit sich genügend Reserven bei einer Anlauf- und Entwicklungszeit von fünf Jahren ergeben. Eine frühzeitige Umstellung kann erst im Laufe der Projektumsetzung betrachtet werden und dieses auch nur, um den Projektförderer zu entlasten.
Weitere Punkte betrachten Hinweise auf die Finanzierung.
Wie in dem Konzepte beschrieben, besteht die Möglichkeit, eine Projektförderung zu nutzen, wenn eine Stellungnahme seitens des Ministeriums abgeben wird. Somit stellt sich die Frage der Finanzierung für Sie nicht. Diese Förderung kann durch den Projektförderer als Zuschuss bereitgestellt werden, wie in dem Konzept dargestellt. Eine Rückzahlung würde somit obsolet.
Es müssen keine Umsatzerlöse in dem Projektzeitraum generiert werden, obwohl der Projektförderer auf eine Verkürzung der Förderung besteht, sofern die Erwartungen weit übertroffen werden. Die weitere Nutzung von Fördermitteln aus ihrem Ministerium sind nicht eingeplant und auch nicht Bestandteil des Konzeptes, wobei jede weitere Fördermöglichkeit zum hebeln des Gesamtvolumens sicherlich geprüft und zusätzlich genutzt werden könnte.
Sehr gerne würde ich sinnvoll 4.190.000,-€ und mein „Know-how“ in die „Tourismus-Infrastruktur Mecklenburg-Vorpommerns“ investieren, da ich die Möglichkeit dazu hätte.
Sollte Ihnen ein anderes Konzept vorliegen, welches zeitnahe, mehrstellige Millionenbeträge an touristischen Einkommensbeträgen zugunsten unseres Bundeslandes umverteilen kann, dann setzen Sie mich bitte darüber in Kenntnis.
Hiermit bitte ich nochmals um eine Stellungnahme Ihres Ministeriums.
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
René Kröger 14.09.2016
Klosterstrasse 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Herrn Gerd Lange
Abteilung 2
Referat 240 – Tourismus
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Zwischenbescheid- Businessplan „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“
Sehr geehrter Herr Lange,
ist es Ihnen möglich, einen Zeitrahmen mitzuteilen, in dem die Stellungnahme zu dem Businessplan der „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ fertiggestellt wird? Oder wann ich mit einer Antwort rechen dürfte.
Mein Projektförderer sowie meine Kooperationspartner warten immerhin, dringlichst auf Ihre fachliche Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
Investition in die Tourismusinfrastruktur von Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Glawe,
sehr gerne würde ich in den nächsten 5 Jahren ca. 4,2 Mio. und einiges an „Know-how“ sinnvoll in die „Tourismus-Infrastruktur Mecklenburg-Vorpommern“ investieren.
Es wäre möglich, touristische-Einkommensbeträge im mehrstelligen Millionenbereich nach Mecklenburg-Vorpommern umzuverteilen, welche unter anderem hunderte Arbeitsplätze hier im Land sichern oder schaffen könnte.
Um eine mögliche Projektförderung zu nutzen, fehlt mir letztlich nur noch eine Stellungnahme Ihres Ministeriums.
Bitte schauen Sie sich die Unterlagen an und senden Sie mir wenn möglich, eine Stellungnahme zu dem Netzwerk-Projekt „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ zu.
Anbei das Konzept der „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ inklusive fachlicher,- und wirtschaftlicher Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Anbei :
Konzept
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
René Kröger 22.09.2016
Klosterstrasse 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Herrn Hanns Christoph Saur Abteilung 2 Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Investition in die Tourismusinfrastruktur von Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrter Herr Saur,
sehr gerne würde ich in den nächsten 5 Jahren ca. 4,2 Mio. und einiges an „Know-how“ sinnvoll in die „Tourismus-Infrastruktur Mecklenburg-Vorpommern“ investieren.
Es wäre möglich, touristische-Einkommensbeträge im mehrstelligen Millionenbereich nach Mecklenburg-Vorpommern umzuverteilen, welche unter anderem hunderte Arbeitsplätze hier im Land sichern oder schaffen könnte.
Um eine mögliche Projektförderung zu nutzen, fehlt mir letztlich nur noch eine Stellungnahme Ihres Ministeriums.
Bitte schauen Sie sich die Unterlagen an und senden Sie mir wenn möglich, eine Stellungnahme zu dem Netzwerk-Projekt „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ zu.
Anbei das Konzept der „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ inklusive fachlicher,- und wirtschaftlicher Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Anbei :
Konzept
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
Dialogplattfom des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern
zur Erstellung der neuen Tourismuskonzeption
http://www.tmv.de/ltk-3-infrastruktur/
(Gast) Kröger 28. September 2016 20:43
Sehr geehrter Herr Lange,
sehr gerne würde ich immer noch ca. 4.200.000,-€ in die
touristische Infrastruktur von Mecklenburg-Vorpommern sinnvoll investieren!
Das umfangreiche Konzept der „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ liegt Ihnen bereits seit einigen Wochen vor, eine entgegenkommende Stellungnahme fehlt mir aber immer noch!
Immerhin kann das Unternehmen mehrstellige Millionenbeträge an
touristischen Einkommen zu Gunsten Mecklenburg-Vorpommerns (nach Vorgabe der IHK) umverteilen und damit hunderte Arbeitsplätze sichern oder schaffen!
Zu dem Konzept sind schon zwei positive Stellungnahmen anhängig,
wirtschaftlich wie fachlich!
Umso weniger kann ich nach der heutigen Veranstaltung
(28.09.2016) bei der IHK in Rostock nachvollziehen, warum Sie meine letzten fundierten Anschreiben ignorieren und innovativen Infrastruktur-Verbesserungen nicht offen gegenüberstehen, obwohl Sie das öffentlich fordern?
Beziehen Sie nur ausgewählte Touristiker für die Erstellung der neuen
Tourismuskonzeption mit ein?
Solange keine Struktur für einen kooperativen Tourismus hier in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt wird, ist die Steigerung der Qualität im touristischen
Bereich nur eingeschränkt möglich.
(Moderator) Wirtschaftsministerium MV 29. September 2016 12:40
Sehr geehrter Herr Kröger,
bezüglich der von Ihnen eingereichten Konzeption wurde bereits ausführlich
Stellung genommen und begründet, warum die ‚entgegenkommende Stellungnahme‘
aus unserer Sicht nicht erfolgen konnte. So fehlen für eine
nachvollziehbare Darstellung Ihrer Pläne wesentliche Grundlagen, die von Ihnen
bisher auch nicht vorgelegt wurden.
Wir wünschen Ihnen bei der weiteren Ausarbeitung in diesem interessanten
Marktumfeld viel Erfolg.
Sehr geehrter anonymer Verfasser vom Wirtschaftsministerium,
bitte seien Sie so ehrlich und geben sich zu erkennen. Ich verstecke mich auch nicht und stehe zu dem, was ich schreibe.
Eine Stellungnahme habe ich nicht bekommen! Ihr Schreiben ist eher eine sehr fehlerhafte Auflistung von Argumenten, auf die ich mehrfach ausführlich eingegangen bin. Darauf hin haben Sie letztlich den Kontakt eingestellt und versäumt, eine Stellungnahme zu schreiben. Schauen Sie doch mal auf die sieben Seiten der positiven Stellungnahmen am Ende des Konzeptes. Schauen Sie auch auf die Form und zum anderen auf den Inhalt der anderen Stellungnahme. Wenn Sie nun behaupten, es würden wesentliche Grundlagen fehlen, so ist dies schlichtweg falsch. Außerdem haben Sie kein Argument, welches in die Kategorie „wesentliche Grundlagen“ fallen könnte, aufgeführt!
Ich gebe zu, innovative Konzepte sind eher schwer zu verstehen. Aber Sie haben ja nicht mal den Kontakt gesucht, obwohl es sich auch für das Land massiv lohnen würde und solch eine Umsetzung gefordert wurde!
Gern erinnere ich Sie auch an ein Zitat von Herrn Glawe aus der OZ vom 05.08.2016.
„Mecklenburg-Vorpommern braucht mehr Existenzgründer. Innovative, mutige Menschen, „die marktfähige Konzepte in die Praxis umsetzen…..“
Wie passt das denn zusammen?
Wollen Sie wirklich, dass ich mein Geld und meine Fähigkeiten in einem anderen Bundesland umsetze? Dann kommen Sie aber nicht gerade gut weg dabei ;).
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
25.01.2017
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Herr Gerd Lange
Abteilung 2
Referat 240 – Tourismus
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Anbei der Schriftverkehr zwischen der Projektführung und dem Wirtschaftsministerium wegen der aufgeführten Punkte. Letztlich wurde aber der Kontakt seitens des Wirtschaftsministeriums einfach eingestellt. Auf die Stellungnahme der Projektführung, bezogen auf die „…aufgeführten Punkte…“ wird nicht reagiert, obwohl diese sogar zweimal ausführlich dem Wirtschaftsministerium zugesandt wurden.
Am 22.09.2016 wurden das Konzept und das Anschreiben an Herrn Harry Glawe sowie an Christoph Saur gesendet.
Am 28.09.2016 wurde versucht, über das Tourismus-Forum des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommerns erneut Kontakt aufzunehmen, welches zum Zwecke der Kommunikation für die Erstellung der Tourismuskonzeption eingerichtet wurde. (http://www.tmv.de/ltk-3-infrastruktur/)
Auch hier wurde letztlich der Kontakt am 29.09.2016 mit den Worten „Wir wünschen Ihnen bei der weiteren Ausarbeitung in diesem interessanten Marktumfeld viel Erfolg.“ seitens des Wirtschaftsministeriums eingestellt.
Die fehlende Stellungnahme seitens des Wirtschaftsministeriums bzw. der wiederholte Kommunikationsabbruch macht die Nutzung der ursprünglichen Projektförderung in Höhe von möglichen 4.190.000,-€ unmöglich.
Durch die Unterstützung der IHK wurde am 26.10.2016 die weitere Strategie ausgearbeitet.
In der Folge musste die Förderfähigkeit durch das LFI geprüft werden.
Laut dem LFI-Frau Rach, ist eine Förderfähigkeit von 90% gegeben, aber wiederum nur, wenn das Ministerium dieses zulässt. Eine Kommunikation vor Antragstellung mit den zuständigen Politikern und dem Ministerium ist für diese Art der speziellen Förderung unabdingbar.
Gefördert würde nach der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur.
Darüber hinaus gäbe es aber auch weitere Fördermöglichkeit durch das Wirtschaftsministerium, wenn mit diesem eine Kommunikation nur möglich wäre.
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Anhang als Link: Dokumentation der Kommunikation
https://www.dropbox.com/s/sohbbc1ax2kfyai/Doku%20Kommunikation.pdf?dl=0
Anhang Alternativ als pdf: Dokumentation der Kommunikation
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
23.02.2017
Sehr geehrter Herr Kröger,
hinsichtlich Ihrer Mail an Frau Rosenbaum möchte ich Ihnen nach erneuter Prüfung
Ihres Anliegens durch das Tourismus- und das Förderreferat für die gewerbliche
Wirtschaft heute antworten.
Ihr Projektkonzept ist bereits im Juli 2016 beim Tourismusreferat eingereicht
worden. Nach ausführlicher Prüfung der Förderwürdigkeit und -fähigkeit
(u.a. Stellungnahme durch das Fachreferat 'Förderung der gewerblichen Wirtschaft')
ist Ihnen ein ausführliches Schreiben zugegangen. Eine "Stellungnahme des
Wirtschaftsministeriums" in Ihrem Sinne konnte aufgrund der fachlichen Beurteilung
in unserem Haus nicht gegeben werden.
Ihr Schreiben vom 22.09.2016 an Herrn Minister Glawe bezog sich auf denselben
unveränderten Sachverhalt, so dass von einer nochmaligen Stellungnahme abgesehen
wurde.
In Ihrem Telefonat mit dem LFI wurde die grundsätzliche Möglichkeit der Förderung
über II. 4.3 (Netzwerkförderung) oder II 4.6 (Experimentierklausel)
Koordinierungsrahmen erläutert. Übertragen auf Ihr Projekt greift jedoch keine
der beiden Möglichkeiten zur Förderung.
1. Für die Förderung von Kooperationsnetzwerken sind mindestens 5 Unternehmen
notwendig, die gemeinsam einen Netzwerkmanager einsetzen und finanzieren. Da dies
in Ihrem Fall nicht gegeben ist, kann auch keine Förderung erfolgen.
Eine von Ihnen angestrebte 90%ige Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die
Quote für die Förderung von Kooperationsnetzwerken kann nur bis zu 70% der
förderfähigen Kosten betragen.
2. Die 'Experimentierklausel' greift bei herausragenden Projekten mit besonders
innovativem Charakter, welches vor dem Unterausschuss vorgestellt werden muss.
Dieser bewertet das Landesinteresse an dem Vorhaben. Auch dieses trifft für Ihren
Fall nicht zu, da in der Tourismusbranche bereits eine Vielzahl von Netzwerken mit
ähnlichem Charakter existieren.
Eine Förderung Ihres Projektes aus der GRW ist demnach nicht möglich.
Möglicherweise finden Sie unter untenstehendem Link ein anderes Förderprogramm,
das auf Ihr Projekt anwendbar wäre.
http://www.service.m-v.de/cms/DLP_prod/DLP/Foerderfibel/Verbesserung_der_
Wettbewerbsfaehigkeit/Finanzierungshilfen/index.jsp
Mit freundlichen Grüßen
S. Roca-Heilborn
________________________________________________________________
Susanne Roca-Heilborn
Leiterin Ministerbüro
Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Gesundheit
Mecklenburg-Vorpommern
s.roca@wm.mv-regierung.de
Tel: + 49 385 588 5001
Fax: + 49 385 588 5072
Sehr geehrte Frau Roca-Heilborn,
eine Stellungnahme konnte nicht geschrieben werden, da eine ausführliche Prüfung im Juli 2016 ergab, dass das Projekt „TIMO“ weder Förderwürdig noch Förderfähig ist?
Ist dieses so richtig zu verstehen?
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Die Antwort des Wirtschaftsministerium:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
01.03.2017
Sehr geehrte Frau Roca-Heilborn,
eine Stellungnahme konnte nicht geschrieben werden, da eine ausführliche Prüfung im Juli 2016 ergab, dass das Projekt „TIMO“ weder Förderwürdig noch Förderfähig ist?
Ist dieses so richtig zu verstehen?
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
02.03.2017
Sehr geehrte Frau Rosenbaum,
es ergeben sich einige Unklarheiten und Fragen;
zu:
„Ihr Projektkonzept ist bereits im Juli 2016 beim Tourismusreferat eingereicht worden. Nach ausführlicher Prüfung der Förderwürdigkeit und -fähigkeit (u.a. Stellungnahme durch das Fachreferat ‚Förderung der gewerblichen Wirtschaft‘) ist Ihnen ein ausführliches Schreiben zugegangen. Eine „Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums“ in Ihrem Sinne konnte aufgrund der fachlichen Beurteilung in unserem Haus nicht gegeben werden.“
*Eine Stellungnahme konnte nicht abgeben werden, da eine ausführliche Prüfung im Juli 2016 ergab, dass das Projekt „TIMO“ weder Förderwürdig noch Förderfähig ist?
*Intern wurde eine Stellungnahme durch das Fachreferat erstellt?
Mir aber nur, wie dargestellt, ein ausführliches Schreiben zu gesendet. Die Stellungnahme/fachliche Beurteilung aus ihrem Hause, möchte ich nun dringend einsehen!
„Ihr Schreiben vom 22.09.2016 an Herrn Minister Glawe bezog sich auf denselben unveränderten Sachverhalt, so dass von einer nochmaligen Stellungnahme abgesehen wurde.“
*Eine nochmalige interne Stellungnahme anzuregen war nicht Ziel meiner Anfrage, es sollte mir eine Stellungnahme zu gesendet werden, immer hin wurde mir nur ein Schreiben, aus ihrem Ministerium zugesandt, Hinweise meinerseits als Antwort, wurden ja Konsequent ignoriert. Fortlaufend ignoriert.
„In Ihrem Telefonat mit dem LFI wurde die grundsätzliche Möglichkeit der Förderung über II. 4.3 (Netzwerkförderung) oder II 4.6 (Experimentierklausel) Koordinierungsrahmen erläutert. Übertragen auf Ihr Projekt greift jedoch keine der beiden Möglichkeiten zur Förderung.“
*Die Beratung des LFI zog sich über 1 ½ Wochen hin, in allen Abteilungen laut den Sacharbeitern gesichtet, grundsätzliche Möglichkeiten würden auch besprochen, aber auch ein weiterer Handlungsablauf, mit dem schon begonnen wurde, in genau der Form welche das LFI voraussetzt. Die Rechtliche Situation ist dabei eindeutig. Wobei die IHK dieses angeregt hatte.
„2. Die ‚Experimentierklausel‘ greift bei herausragenden Projekten mit besonders innovativem Charakter, welches vor dem Unterausschuss vorgestellt werden muss. Dieser bewertet das Landesinteresse an dem Vorhaben. Auch dieses trifft für Ihren Fall nicht zu, da in der Tourismusbranche bereits eine Vielzahl von Netzwerken mit ähnlichem Charakter existieren.“
*Das vorgestellt Projekt ist sehr herausragend sowie innovativ und liegt eindeutig im Interesse des Landes Mecklenburg-Vorpommerns. Aber da dieses von Ihnen anscheint schon bewertet wurde, möchte ich diese Bewertung einsehen.
Eine Abrede mit der Begründung es existieren bereist eine Vielzahl von Netzwerken mit ähnlichen Charakter, reicht bei weitem nicht aus.
Bitte teilen sie mir mit, auf welche Netzwerke sie Sich beziehen, damit ich weiter darauf eingehen kann.
„Eine Förderung Ihres Projektes aus der GRW ist demnach nicht möglich.“
*Eine Förderung des Projektes ist laut des LFI eindeutig möglich, und die Auflagen werden schon Stück für Stück erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
02.05.2017
Sehr geehrte Frau Rosenbaum,
es wäre sehr schön wenn ich eine Antwort erhalten könnte.
mfg
René Kröger
Die Antwort des Wirtschaftsministerium:
19.05.2017
Sehr geehrter Herr Kröger,
bezugnehmend auf Ihre Email vom 02. Mai 2017 möchte ich Ihnen Ihre Fragen wie
folgt beantworten:
1.Sie baten im Jahr 2016 parallel zur Einreichung Ihrer Konzeptunterlagen um eine
positive Stellungnahme (politischer Wille) seitens der Landesregierung,
hier des Wirtschaftsministeriums. So ein „Unterstützungsschreiben“ konnten wir
Ihnen aufgrund der genannten Kritikpunkte an der Konzeptidee bzw.
des Businessplanes und der daraus resultierenden Nicht-Förderfähigkeit
des Projektes nicht zusenden.Die Kriterien für eine Förderung wurden seitens
des Wirtschaftsministeriums als derzeit nicht erfüllt angesehen.
Den Inhalt der Stellungnahme des Förderreferates finden Sie in dem Schreiben,
welches wir Ihnen zugesandt haben.
2.Das Ihnen zugesandte Schreiben beinhaltete eine Stellungnahme seitens
des Wirtschaftsministeriums. Die von Ihnen erwähnten Hinweise ändern an dem
Sachverhalt der Nicht-Förderfähigkeit nichts.
3.Wir stehen im engen Austausch mit dem LFI und wurden, wie bereits in vorheriger
Korrespondenz zwischen Frau Roca-Heilborn und Ihnen ausführlich erläutert,
darüber informiert, dass auch von dort aus keine Förderfähigkeit gesehen wird.
4.Mit der IHK zu Rostock haben Sie ja im März persönlich gesprochen und kennen
den dortigen Standpunkt.
Ich wünsche Ihnen dennoch viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Krabbe
Referentin
22.05.2017
Sehr geehrte Frau Krabbe,
vielen Dank, dass Sie so zeitnah auf die E-Mail, vom 02.03.2016, an Frau Rosenbaum antworteten.
(1.) In dem Anschreiben vom 11.07.2016, in den Schreiben vom 31.07.2016 und 01.09.2016 sowie im Konzept selbst wurden zum Ausdruck gebracht, dass alle Bedingungen bis auf eine, für eine mögliche Projektförderung erfüllt waren. Die letzte Bedingung, um letztlich die Projektförderung auch nutzen zu können, war eine politische Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums zu dem Projekt.
Die Anfrage vom 11.07.2016 hatte folgenden Inhalt:
* „ist es möglich eine politische Stellungnahme zu dem Vorhaben „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ von Ihnen zu erhalten?“
* „Es ist für das Projekt entscheidend ob ein politisches Interesse an solch einem Vorhaben besteht bzw. eine Kooperative-Tourismus-Struktur gewollt ist.“
* „Anbei die Konzeptschreibung inkl. der wirtschaftlichen sowie der fachlichen Stellungnahmen.“
* „Es wäre wünschenswert, wenn Sie eine Stellungnahme abgeben könnten, welche die wirtschaftliche und die fachliche Stellungnahmen mit einschließt.“
Konzept:
(Seite 4) 1. Zusammenfassung
* “Für die Aufnahme der Geschäftsfähigkeit wird Fremdkapital in Höhe von 4.190.000 € benötigt. Dieser Kapitalbedarf kann durch positive Bescheidung durch die fachkundigen Stellen sowie durch positive Bescheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern über eine Projektförderung bereitgestellt werden.“
(Seite 27) 7.5 Kapitalbedarf und Finanzierung
* „Für die Finanzierung des Kapitalbedarfs der ersten 5 Jahre kann eine Projektförderung genutzt werden, welche das gesamte Fremdkapital in Höhe von 4.190.000 € bereitstellen kann.“
Das Schreiben vom 31.07.2016 hatte folgenden Inhalt zur Finanzierung:
* „Es ist richtig, dass das Unternehmen zu 100% finanziert/gefördert werden müsste, wenn es so effektiv umgesetzt werden soll. Aber Mittel aus der „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ werden primär nicht genutzt. Es wird eine Projektförderung angesprochen welche in der Lage ist 100% der Mittel als Zuschuss bereit zu stellen, wobei im Laufe dann sicherlich jede erdenkliche weitere Fördermöglichkeit genutzt werden könnte. Letztlich bleibt es für das Unternehmen immer eine Form von Fremdkapital, welches primär regional verbraucht wird.
Ein Darlehen muss zurzeit nicht angestrebt werden. Sollte die Aufnahme eines Darlehens als einer der letzten Finanzierungswege nötig werden, bestehen genügend Reserven, dieses durchaus attraktiv für regionale Investoren zu gestalten.“
Das Schreiben vom 01.09.2016 hatte folgenden Inhalt zu Finanzierung:
* „Weitere Punkte betrachten Hinweise auf die Finanzierung.“
Wie in dem Konzepte beschrieben, besteht die Möglichkeit, eine Projektförderung zu nutzen, wenn eine Stellungnahme seitens des Ministeriums abgegeben wird. Somit stellt sich die Frage der Finanzierung für Sie nicht. Diese Förderung kann durch den Projektförderer als Zuschuss bereitgestellt werden, wie in dem Konzept dargestellt. Eine Rückzahlung würde somit obsolet.
Es müssen keine Umsatzerlöse in dem Projektzeitraum generiert werden, obwohl der Projektförderer auf eine Verkürzung der Förderung besteht, sofern die Erwartungen weit übertroffen werden. Die weitere Nutzung von Fördermitteln aus ihrem Ministerium sind nicht eingeplant und auch nicht Bestandteil des Konzeptes, wobei jede weitere Fördermöglichkeit zum hebeln des Gesamtvolumens sicherlich geprüft und zusätzlich genutzt werden könnte.
Sehr gerne würde ich sinnvoll 4.190.000,-€ und mein „Know-how“ in die „Tourismus-Infrastruktur Mecklenburg-Vorpommerns“ investieren, da ich die Möglichkeit dazu hätte. „
Zusätzlich führe ich den Inhalt der Schreiben an Herrn Glawe sowie an Herrn Saur jeweils vom 22.09.2016 auf:
* „sehr gerne würde ich in den nächsten 5 Jahren ca. 4,2 Mio. und einiges an „Know-how“ sinnvoll in die „Tourismus-Infrastruktur Mecklenburg-Vorpommern“ investieren.
Es wäre möglich, touristische Einkommensbeträge im mehrstelligen Millionenbereich nach Mecklenburg-Vorpommern umzuverteilen, welche unter anderem hunderte Arbeitsplätze hier im Land sichern oder schaffen könnte.
Um eine mögliche Projektförderung zu nutzen, fehlt mir letztlich nur noch eine Stellungnahme Ihres Ministeriums.
Bitte schauen Sie sich die Unterlagen an und senden Sie mir wenn möglich, eine Stellungnahme zu dem Netzwerk-Projekt „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ zu.“
Abgefragt wurde nur, ob ein politisches Interesse an solch einem Vorhaben besteht bzw. eine kooperative Tourismusstruktur in Mecklenburg-Vorpommern gewollt ist. Wobei sogar explizit darauf hingewiesen wurde, dass z.B. GRW-Mittel Primär nicht genutzt werden sollten. Die Finanzierung sollte durch einen Projektförderer realisierst werden, dem nur Ihre politische Stellungnahme fehlte, um in dieses Projekt zu investieren. Eine Förderfähigkeit war gegeben, es fehlte zu dieser Zeit nur Ihre Stellungnahme! Dieses wurde Ihnen 2016 mitgeteilt, wobei Sie jegliche Schreiben unsererseits ignorierten und nur auf wiederholtes Nachfragen sehr verhalten reagierten.
2016 wurde mit der Möglichkeit, den Projektförderer nutzen zu können, zu keinem Zeitpunkt bei Ihnen nachgefragt, ob Sie das Projekt mitfinanzieren könnten.
(2.) Hätten Sie unsere Hinweise z.B. vom 31.07.2016 und 01.09.2016 berücksichtigt, wäre Ihnen bestimmt aufgefallen, dass es uns zu diesem Zeitpunkt nicht um Ihre Fördermittel ging. Auch unsere Anfrage vom 11.07.2016 bezog sich ausschließlich auf die Frage:
„ist es möglich eine politische Stellungnahme zu dem Vorhaben „Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation“ von Ihnen zu erhalten?“
mit dem Hinweis:
„Es ist für das Projekt entscheidend, ob ein politisches Interesse an solch einem Vorhaben besteht bzw. eine Kooperative-Tourismus-Struktur gewollt ist.“
Doch leider ignorierten Sie unsere Hinweise konsequent und stellten immer wieder den Kontakt einfach ein, was letztlich das investieren des Projektförderers von 4.190.000 € in die Tourismusinfrastruktur-Mecklenburg-Vorpommerns unmöglich machte.
Vor dem Hintergrund, dass auch Sie; das Wirtschaftsministerium in die Erstellung der neuen Tourismuskonzeption involviert sind, ist es doch sehr bemerkenswert, dass Projekte zu diesem Thema völlig ignoriert werden. Sollten sich die regionalen Touristiker nicht eigentlich miteinbringen?
Fazit:
Uns wird nicht klar, warum Sie das investieren des Projektförderers unmöglich machten, für Sie bestand ja zu keinem Zeitpunkt ein finanzielles Risiko?
Warum prüfen sie die Förderfähigkeit des Projektes und ignorieren beharrlich alle Hinweise, dass dieses nicht nötig ist, da anderweitig finanziert werden sollte und führen die Nicht-Förderfähigkeit als Primärgrund auf, um uns die Stellungnahme zu verwehren. Womit die Investition nicht zu Stande kommen konnte?
(3.) Nun müssen Sie den Sachverhalt trennen, denn 2016 war die Finanzierung über den Projektförderer geplant, die Sie unmöglich machten.
Für 2017 wurden zusammen mit der IHK-Rostock weitere Optionen besprochen, da der Projektförderer ohne die politische Stellungnahme das Projekt nicht finanzieren wird.
Die IHK hat eine weitere Fördermöglichkeit aufgezeigt und Handlungsvorgaben geboten, die genau wie vorgegeben umgesetzt wurden. Dieses führte zu den Handlungsvorgaben des LFIs, welche auch genau wie vorgegeben umgesetzt wurden. Aber auch von Ihnen haben wir bereits den Hinweis der Förderfähigkeit erhalten, zwar für die gewerbliche Förderung in Höhe von nur 35%, aber immerhin eine Förderfähigkeit. Das Sie diese nun auf 0% reduzieren, finden wir darüber hinaus sehr erstaunlich! Insgesamt wurden von verschiedenen Stellen nun Fördermöglichkeiten von 0% bis 90% dargestellt.
Solange das LFI seine Aussage zur Förderfähigkeit nicht direkt zurückzieht, gehen wir von der Richtigkeit der Aussagen zur Förderfähigkeit des Infrastruktur-Projektes „TIMO“ aus. Auch weil wir die Handlungsvorgaben des LFI bereits Stück für Stück erfüllen.
(4). Das Gespräch mit der IHK im März hatte einen anderen Hintergrund, genau genommen wurden zwei andere Sachverhalte besprochen.
Insgesamt hat die IHK erst die Fördermöglichkeit, die Sie mir ohne konkrete Begründung nun absprechen, erst aufgezeigt. Ihr Standpunkt sollte somit eindeutig positiv sein!
Mit freundlichen Grüßen
René Kröger
Die Antwort des Wirtschaftsministeriums:
keine Antwort des Wirtschaftsministeriums
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René Kröger 22.09.2016
Klosterstrasse 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Wirtschaftsminister
Herr Harry Glawe
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin