Stadt Barth & Bürgermeister Herr Kerth

Es ist fraglich warum jemand wie Herr Dr. Stefan Kerth im Vorstand des Tourismusverbandes Fischland Darß Zingst tätig sein kann. Obwohl er anscheinend den Verbandszweck nicht beachtet.

„Zweck des Verbandes ist es, den Tourismus in der Region zu fördern und in sozial- und umweltverträglicher Form zu entwickeln;…“

 

So schaute ein Vermittlungsvertrag der Stadt Barth aus:

Vermittlungsvertrag für Ferienunterkünfte Barth

und so die Kündigung des Bürgermeisters:

Kündigung der Stadt Barth

Dabei kündigt er meiner Mutter ob wohl ich den Kontakt gesucht hatte und er mit Frau Kröger eigentlich nichts zu tun hatte!!!

ein Grund:

Die Stadtinfo-Barth hat die Einträge meiner Mutter manipuliert damit sie nicht im Marketing platziert wird:

Ausdruck von „Zimmer im Web“

nimmt man die Preise heraus oder trägt keine ein, erscheinen die Ferienwohnungen nicht im Marketing und Gäste können diese Objekte nicht sehen und auch nicht buchen. Wenn man sich dazu den Vertrag anschaut, in dem es heißt „Das Kontingent steht zur alleinigen Verfügung der Stadt Barth und darf keinen weiteren Vermittler angeboten werden.“ Wird klar dass das richtig kritisch werden kann!

Das Recht Preise einzutragen, zu verändern oder löschen behält sich die Stadt vor! Obwohl dieses  im Vertrag auch anders beschrieben ist. Denn ohne die eingetragenen Preise kann das Objekt nicht jederzeit freigeschaltet werden!!!

Hier wurde die Existenz meiner Mutter als Touristiker gefährdet!!!

Da zu kommt: 

Das Frau Krase sich mit dem Zugangscode von Frau Exler einloggt, Datenschutz??? Es ist nun nicht zu unterscheiden wer Daten, in den Einträgen, der Objekte ändert. 

Die Einträge meiner Mutter zu manipulieren und ihr zu kündigen, weil ich Kontakt zur Stadt suchte,  ist sehr eigenartig. Dabei habe ich auch die abgesprochenen Vorgaben von Frau Exler wegen einer Zusammenarbeit als Vermittler erfüllt.

Nun wurde aber die Zusammenarbeit mit Touristikern der Region abgelehnt, weil die Stadt sich den Markt, in der Zukunft mit einer Tourismus-GmbH selbst erschließen will.  

Wobei die Satzung des Tourismusverbandes dieses vorgibt:

Der Verband bietet an, bei der Beratung und Koordinierung

*der Planung von Investitionen im Beherbergungs- und Restaurationsgewerbe, im touristischen Dienstleistungsbereich sowie beim Ausbau der touristischen Infrastruktur;

*der Anwendung von Informations- und Reservierungssystemen behilflich zu sein.

Gerade bei der Anwendung von Informationssystemen wollte die Stadt nicht behilflich sein, sonder sich selbst, in der Zukunft, den Markt erschließen, um Geld zu verdienen. Bis dahin unterstützen sie regionale Touristker nicht, welche ihnen wirtschaftlich gefährlich werden könnten.

Übrigens ist es sehr zweifelhaft Tourismus-Abgaben zu erheben um damit auch das touristische Marketing der Stadt zu steigern, wenn Gastgeber sich nur in dem favorisierten Portal der Stadt kostenpflichtig anmelden können.  Wenn sie dieses nicht tun, profitieren sie halt nicht vom Regionalen Marketing welches sie über die Tourismus-Abgaben abführen müssen. Kritik, Kooperation, Verbesserungsvorschläge usw. sind nicht erwünscht. Fällt jemand in Misskredit der Stadt werden die Objekte gekündigt und ins regionale Marketing kommt man nicht wieder herein.
(Denn das ist das vom Land favorisierte System, leicht zu Manipulieren, und dass einzige 🙂 )

Entscheidungen mit Folgen nach Gutsherrenart!!! (ohne Einspruchsmöglichkeit)

Wettbewerbsverzerrung ist das schon wenn die Stadt den regionalen Touristikern (Vermittlern) die Ressourcen für einen fairen Wettbewerb entzieht ! 


24.01.2018 per Mail an Sekretariat des Bürgermeisters der Stadt Barth

Sehr geehrte Frau Wudtke,

 

gern hätte ich einen Termin beim Bürgermeister zu diesem Thema:

http://tourismusprojekt-mv.de/stadt-barth-buergermeister-herr-kerth/

mfg

René Kröger

0177 43 62 52 1


25.01.2018

Sehr geehrter Herr Kröger,

 

von Seiten des Bürgermeisters besteht momentan kein Gesprächsbedarf.

 

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

i.A. Stefanie Wudtke

 

 

Stadt Barth

Teergang 2

18356 Barth

 

Tel.: 03 82 31 37-1 11

Fax: 03 82 31 37-1 54

E-Mail: Sekretariat@stadt-barth.de


 

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