Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

25.10.2017

Nach langen hin und her, nun endlich der Antrag für die Fördermittel im Alleingang.

Die Landtagsabgeordneten erfolgreich anzusprechen, was eine Voraussetzung für die Antragsstellung laut LFI war, ist letztlich gescheitert, da dieses Anscheinend ein zu Kritisches Thema darstellt.

Daher nun mit einem guten Jahr Verspätung, der Antrag mit kaum Unterstützung der Politik.

Die meisten Verantwortlichen legen anscheinend keinen Wert auf einen nachhaltigen Tourismus!?

Die Kommunikationsbrüche der Verantwortlichen wurden ja bereits dargestellt. 

                                 Antrag LFI 

                 .................... hier .....................

24.11.2017

Das LFI hat den Antrag an das Wirtschaftsministerium weitergeleitet, es gibt bisher keine Fördernummer da es dort anscheinend nicht bearbeitet wurde. Eine Information Seitens des LFIs dass der Antrag vermeintlich Fehlerhaft ist oder sogar dass er weitergeleitet wurde erfolgte nicht. Hier musste Nachgefragt werden. (Auf dem Konzept steht: ALLE ANGABEN IN DIESER IDEENSKITZE SIND STRENG VERTRAULICH. EINE VERVIELFÄLTIGUNG ODER WEITERGABE DER INFORMATIONEN BEDARF DER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS.)


07.12.2017

                                LFI Absage

             ..................... hier .....................

 


13.12.2017

René Kröger                                                                                                                                         12.12.2017
T.I.M.O.
Klosterstraße 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1

Landesförderinstitut

Herr Ulf Haverland
Werkstraße 213

19061 Schwerin

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur (Experimentierklausel)

Aktenzeichen: GRWI-17-0076

Vorhaben: Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation

Sehr geehrter Herr Haverland,

das Vorhaben ist entgegen Ihrer Einschätzung in den Rahmenbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe umsetzbar.

Da die Förderpraxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Ablehnungsgrund angeführt wird, hätte ich hierzu, um dieses prüfen zu können, alle Förderungen in diesem Bereich der letzten 10 Jahre für:

*Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur

*Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Gewerbliche Wirtschaft

als Übersicht zusammengestellt nach:

Antragsteller, Projektort, Projektbeschreibung, Gesamtinvestition, Zuschuss, Experimentierklausel genutzt ja/nein.

Zur vermeintlichen gewerblichen Tätigkeit, welcher als Ablehnungsgrund aufgeführt wird:

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 25. August 2017

3.1.3 Träger der Maßnahme

  1. Als Träger werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können mit kommunalen Trägern gleich behandelt werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68AO erfüllt sind, und dies vom Finanzamt anerkannt ist. Träger können auch natürliche und juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Hier wird eindeutig ausgedrückt, dass natürliche und juristische Personen die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, Träger der Maßnahme sein können, also auch eine GmbH.

Genau genommen werden diese Vorgaben erfüllt, denn hier wird nur von einer Ausrichtung ausgegangen, welche im Businessplan bereits berücksichtigt wurde.

Kein Gewinn im 6. Geschäftsjahr kann für weitere Geschäftsjahre angenommen werden.

Wenn Sie nun eine Absicherung der „nicht Gewinnerzielungsabsicht“ benötigen, geben sie bitte nur an, in welcher Form sie diese wünschen. Eine Förderzusage könnte davon abhängig gemacht werden.

Ein konkreter Investitionsplan nach Kalenderjahren für den Zeitraum 2018 bis 2023 finden Sie im Konzept auf Seite 27 unter dem Punkt 7.4 Investitionsplanung, jedoch werden alle Investitionen, wie dargestellt bereits im ersten Geschäftsjahr getätigt.

Ihr zusätzliches Argument: „…Ungeachtet dessen wird unsererseits die Auffassung vertreten, dass die Gewinnerzielungsabsicht für den Begriff des Gewerbes nicht notwendig ist, da es sich bei dieser um ein reines Internum handelt und es einem Unternehmen frei steht, ob es Gewinne erzielen möchte oder nicht. Ihre Tätigkeit soll am Markt gegen Entgelt angeboten werden. Somit handelt es sich bei Ihrem geplanten Projekt um ein gewerbliches Vorhaben, dessen Förderung nach Ziffer B.4.6 Abs. 2 des Teils II des Koordinierungsrahmens ausdrücklich ausgeschlossen ist. „

kann kein Ablehnungsgrund darstellen, da es keine gewerbliche Tätigkeit darstellt mit der Absicherung „nicht Gewinnerzielungsabsicht“, darüber hinaus verändern bzw. bescheidet Ihre Interpretation den Inhalt des Koordinierungsrahmen massiv.

Bitte senden Sie mir eine Liste der ähnlichen touristischen Netzwerke/Angebote der touristischen Infrastruktur zu, welche angeblich in Mecklenburg-Vorpommern bereits existieren. Da Sie hierzu wohl schon Analysen durchführten und T.I.M.O. mit den Wettbewerbern verglichen haben, können wir anhand dieser Analyse Ihnen leichter die Innovationsfähigkeit nachweisen.

Bitte teilen Sie mir mit, von wem bisher die Innovationsfähigkeit des T.I.M.O. Projektes begutachtet wurde, hierzu hätte ich gern die Stellungnahmen.

Die Innovationsfähigkeit ergibt sich unter Umständen im Kontext zu den Inhalten der Webseite www.tourismusprojekt-mv.de. Hier drängt sich förmlich eine ausgedehnte vetternartige Struktur nahezu auf und keine uns bekannte Einrichtung oder irgendein Wettbewerber unternimmt etwas dagegen.

„Eine der regionalen Förderpraxis zuwiderlaufende Gewährung von Zuwendungen würde dazu führen, dass andere Antragsteller, die die Voraussetzung erfüllen, wegen der begrenzten Mittel keine Zuwendungen mehr erhalten können.“

Bitte Listen Sie die von Ihnen genannten Antragsteller auf und erläutern Sie bitte, warum Sie davon ausgehen, dass das T.I.M.O. Projekt der regionalen Förderpraxis zuwiderlaufen würde.

Mit freundlichen Grüßen

René Kröger


13.12.2017

René Kröger                                                                                                                                      12.12.2017
T.I.M.O.
Klosterstraße 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1

Landesförderinstitut

Herr Ulf Haverland
Werkstraße 213

19061 Schwerin

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur (Experimentierklausel)

Vorhaben: Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation

Sehr geehrter Herr Haverland,

hiermit sende ich Ihnen den Antrag zusätzlich als natürliche Person, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, welches ich Ihnen sehr gern eidesstattlich bestätige, wenn Sie es wünschen.

Gern verweise ich hier auf den Koordinierungsrahmen:

Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 25. August 2017

3.1.3 Träger der Maßnahme

  1. Als Träger werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können mit kommunalen Trägern gleich behandelt werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68AO erfüllt sind, und dies vom Finanzamt anerkannt ist. Träger können auch natürliche und juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Da Sie sich an dem gewerblichen Teil primären Teil stören, lasse ich dieses nun parallel in diesem Antrag weg. Laut Koordinierungsrahmen kann ich als natürliche Person Träger der Maßnahme sein. Hätte ich ein Beratungsgespräch von Ihrer Seite aus in Anspruch nehmen können, hätten wir das schon vor Monaten klären können und Sie bräuchten mich nicht so lange hinhalten.

Unterlagen zum T.I.M.O. Konzept liegen Ihnen bereits vor (GRWI-17-0076)

Mit freundlichen Grüßen

René Kröger


13.12.2017

               LFI Antrag als natürliche Person Antrag

                    .......... hier ...........

13.12.2017 (per Mail)

An: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

Abteilung Zuschuss und Infrastruktur
Ulf Haverland & Christine Seidel
Werkstraße 213
19061 Schwerin

Betreff: T.I.M.O. Projekt

Sehr geehrte Frau Seidel,
Sehr geehrter Herr Haverland,

da Zeit ein teures Gut ist, vorab schon mal der Verweis auf Widerspruch und zusätzlichen Antrag.

Unterlagen sind Postalisch auf dem Weg zu Ihnen, bitte vergessen Sie nicht, mich zu informieren wenn diese eingetroffen sind.

Ein Hinweis dass der zusätzliche Antrag bearbeitet wird oder nicht, bzw. weitergeleitet wird an wen (vorab), erwarte ich dieses mal von Ihnen Zeitnahe!

Wie schon auf dem Konzept vermerkt, bin ich nicht einverstanden mit der unkontrollierten weitergaben des Konzeptes, wie dieses ohne Absprache bereits Ihrerseits geschehen ist.

Des weiteren verbitte ich mir Drohungen Ihrer Mitarbeiter, wenn ich schon nachfragen muss wo mein Konzept zur Zeit bei Ihnen herum-geistert bzw. ob es überhaupt schon bearbeitet wurde. Es kann nicht sein dass mein Unverständnis für Ihre schlechte Kommunikation sowie des ungenügenden Datenschutzes, dazu führen, dass mir Inhaltlich kommuniziert wird, dass jenes Konzept auch unbearbeitet zurückgeholt werden kann und es bei Ihnen auch noch nicht bearbeitet würde (keine Zuteilung der Fördernummer bis min. 24.11.2017 laut Frau Frei) unbearbeitet abgelehnt würde und der entsprechende Bescheid mir zügig übermittelt werden würde.

Zu diesem Sachverhalt hätte ich gerne eine Stellungnahme bis spätestens 09.01.2018, inkl. der Liste wer das Konzept übermittelt bekommen hat sowie die Stellungnahmen des Wirtschaftsministeriums welche Ihnen ja zugegangen sein muss.

Widerspruch und zusätzlicher Antrag sowie die Kommunikation vorab einsehbar unter: www.tourismusprojekt-mv.de

mfg

René Kröger


29.12.2017

Bisher keine Eingangsbestätigung des Widerspruchs mit der Frist zum 31.12.2017, daher telefonische Nachfrage beim LFI.

Rückruf des LFI mit der Bestätigung des Einganges.


29.12.2017 (15:22) zusätzlich zur telefonischen Rückmeldung diese dann auch nochmal per Mail:

Sehr geehrter Herr Kröger, 

wir bestätigen den Zugang Ihrer Schreiben vom 11.12.2017 sowie 12.12.2017. Zu gegebener Zeit werden wir Ihre Einlassungen vom 11.12.2017, Ihre Stellungnahme zur Ablehnungsankündigung vom 04.12.2017 sowie Ihren (neuen) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung prüfen und in den jeweiligen Verfahrensabschnitten Stellung nehmen.  

Mit freundlichen Grüßen

Christine Seidel

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale

Leiterin
Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Zuleitung 0968/1237
Werkstraße 213
19061 Schwerin


Januar 2018

Seitens des LFI wurde ich auf enormen Kosten hingewiesen, wenn ich Abfragen wie diese Stelle:

Da die Förderpraxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Ablehnungsgrund angeführt wird, hätte ich hierzu, um dieses prüfen zu können, alle Förderungen in diesem Bereich der letzten 10 Jahre für:
*Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur
*Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Gewerbliche Wirtschaft
als Übersicht zusammengestellt nach:
Antragsteller, Projektort, Projektbeschreibung, Gesamtinvestition, Zuschuss, Experimentierklausel genutzt ja/nein.

In Absprachen mit dem LFI habe ich dann wegen der enormen Kosten diese Abfrage stornierte.

Zeitgleich wurde Erfolglos versucht die Informationen über Herrn Eifler CDU einzuholen.

Frau Wippermann (SPD) „Alle anderen gewünschten Informationen können aus Datenschutzgründen nicht erbracht werden.“

Eigenartig dass ich aber Teile der Abfrage schon habe:

                                Siehe hier

 


02.02.2017

                      LFI Ablehnungsbescheid

             .....................hier.....................

26.02.2017

René Kröger
Klosterstraße 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52 1

GRWI-17-0076

Landesförderinstitut

Frau Christine Seidel
Herr Ulf Haverland
Werkstraße 213
19061 Schwerin

                                                                                                                                              Fuhlendorf, 26.02.2018

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“- Infrastruktur (Experimentierklausel)

Vorhaben: Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation

Sehr geehrte Frau Christine Seidel,
Sehr geehrter Herr Ulf Haverland,

ich widerspreche Ihrem Bescheid vom 02.02.2018.

Nach Teil II Abschnitt B. des Koordinierungsrahmen Nr. 4.6 Absatz 2
(2) Die Förderung gewerblicher Investitionen ist von dieser Experimentierklausel ausgeschlossen.

Nach Teil II Abschnitt B. des Koordinierungsrahmen Nr. 3.1.3 Absatz 1
(1) …Als Träger werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert. Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können mit kommunalen Trägern gleich behandelt werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt sind, und dies vom Finanzamt anerkannt ist. Träger können auch natürliche und juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Wobei sogar:
Nach Teil II Abschnitt B. des Koordinierungsrahmen Nr. 3.1.4 Betreiber
Der Träger kann die Ausführung, den Betrieb und die Vermarktung der
Infrastrukturmaßnahme sowie das Eigentum an der Infrastrukturmaßnahme an natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen.

 

Es ist richtig, dass in der Ideen-Skizze/Konzept, gewerbliche Investitionen (langfristige Anlagegüter) dargestellt wurden, was für einen erfolgreichen Antrag nicht förderlich ist. Dieses lässt sich sehr leicht abändern, indem sämtliche „gewerbliche Investitionen“ in ein Leasingmodell umgewandelt werden. Eine „Förderung gewerblicher Investitionen“ wäre nun ausgeschlossen und dürfte dann keinen Ablehnungsgrund darstellen.

Das ausdrücklich „gewerbliche Vorhaben“ nach Ihrer Interpretation ausgeschlossen sind, ist falsch. „Gewerbliche Investitionen“ und „gewerbliche Vorhaben (Unternehmen)“ sind zwei unterschiedliche Begrifflichkeiten. Denn Träger können, laut Koordinierungsrahmen, auch natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sein.

Eine juristische Person, wie zum Beispiel eine GmbH, mit der Beschränkung „nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet zu sein“, also ohne Gewinnerzielungsabsicht, kann eindeutig mit GRW-Mitteln über die Experimentierklausel gefördert werden, wenn es nicht zu gewerblichen Investitionen kommt, welches über das Leasing sichergestellt wird.

Wenn der Träger sogar die Ausführung, den Betrieb und die Vermarktung der Infrastrukturmaßnahme sowie das Eigentum an der Infrastrukturmaßnahme an natürliche oder juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, übertragen kann.

Zeigt dieses doch auch, dass es mit den Fördermitteln möglich wäre, „gewerbliche Vorhaben“ zu fördern, solange der Träger oder Betreiber nicht Nutzer sind (Verflechtung). Vorausgesetzt es werden keine gewerblichen Investitionen getätigt, welche bei Nutzung von Leasingmodellen ohnehin nicht vorkommen würden. Eine Gewinnerzielung wäre nun sogar möglich.

Sie verweisen auf die bestehenden Netzwerke unter: „www.investorenportal-mv.de“.

Netzwerke der Tourismusbranche

LandArt Urlaub in ländlichen Räumen www.tmv.de/de/marketing/projekte/landart/
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Tourismus (Angebote für Touristiker) www.tmv.de
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. Tourismus (Angebote für Urlauber) www.auf-nach-mv.de
Wirtschaft, Wissenschaft und Tourismus Vorpommern e.V. Entwicklung und Implementierung von touristischen Angeboten in Verbindung mit Wirtschaft, Technik, Wissenschaft und Forschung in der Region Vorpommern www.wwt-vorpommern.de
„Ohne Barrieren“ e.V. barrierefreier Tourismus www.barrierefrei.m-vp.de
Verband für Camping- und Wohnmobiltourismus in M-V e.V. Kooperation und bessere Vermarktung von Campingunternehmen www.camping-caravan-mv.de

 

 

– Das LandArt-Projekt (Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. & LANDURLAUB
Mecklenburg-Vorpommern e.V.) erstreckte sich vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 und ist
beendet.

Hier der Hinweis, dass das Netzwerk nicht funktioniert und manipuliert wurde: http://tourismusprojekt-mv.de/tourismusverband-fischland-darss-zingst/

– Der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. ist seit ca. 2013 nicht mehr gemeinnützig,
manipuliert den Tourismus massiv und hebelt den Wettbewerb aus.

http://tourismusprojekt-mv.de/tourismusverband-mecklenburg-vorpommern/
http://tourismusprojekt-mv.de/tourismusverband-fischland-darss-zingst/
http://tourismusprojekt-mv.de/frau-bretschneider/
http://tourismusprojekt-mv.de/herr-waldmueller-landesentwicklungspolitischer-sprecher-tmv/
http://tourismusprojekt-mv.de/

Weiter Belege offline.

– Wirtschaft, Wissenschaft und Tourismus Vorpommern e.V. ist nicht erreichbar.
Unter Aktuelles finden Sie „ Weihnachtsgrüße und Jahreswechsel 2012/2013

– „Ohne Barrieren“ e.V. ist des Weiteren nicht zu finden, hier wird umgeleitet zu
„MANET Marketing GmbH“ worauf wiederum weitergeleitet wird auf https://www.booking.com/searchresults.html?aid=1371633&checkin_monthday=9&checkin_year_month=2018-02&checkout_monthday=10&checkout_year_month=2018-02&error_url=https%3A%2F%2Fwww.booking.com%2F%3Faid
%3D1371633%3B&ifl=0&label=fidazi_1071_mvp&nflt=&region=1778&si=ai%2Cco%2Cci%2Cre%2Cdi

– Verband für Camping- und Wohnmobiltourismus in M-V e.V. ist sehr Zielgruppen orientiert,
ein touristisches Gesamtnetzwerk für Mecklenburg-Vorpommern kann dieses nicht darstellen.

– Allgemein sind die Informationen auf der Seite nicht gerade aktuell: http://www.investorenportal-mv.de/export/sites/investorenportal/de/aktuelle-broschueren/Downloads/Flyer-Tourismus-Langfassung-Druckfassung.pdf

Zusammenfassend ist ersichtlich, dass zur Zeit kein leistungsfähiges Tourismus-Netzwerk in Mecklenburg-Vorpommern existiert. Ein Netzwerk, welches sich über die neue Tourismus-konzeption bilden könnte, wäre äußerst unglaubwürdig, da hier anscheinend nur bestimmte Touristiker Einfluss nehmen können.

Ihnen ist bestimmt aufgefallen, dass der Liquiditätsplan sowie die Gewinn- und Verlustrechnung meines Tourismuskonzepts für Investoren als Brutto-Förderung zur eigenständigen Kapitalisierung dargestellt wurden. Die GRW-Fördermittel wären aber wohl eine Netto-Förderung, welches mir Ihrerseits nicht mitgeteilt wurde. Anbei finden Sie den Liquiditätsplan sowie die Gewinn- und Verlustrechnung als Netto-Förderung. Die Umstellung auf Leasing machen die Investitionsplanung sowie die Abschreibungen überflüssig und können deshalb gestrichen werden.

Da sich im Konzept Gewinne nur aus dem Zugang der Förderung ergeben, würden nun die Gewinne in den ersten 5 Jahren durch eine Netto-Förderung, aus GRW-Fördermittel, wegfallen. Im sechsten Jahr würde der GmbH-Vertrag verhindern Gewinne zu generieren. Es werden keine langfristigen Anlagegüter angeschafft (gewerbliche Investitionen/Leasing), dadurch fallen die Erinnerungswerte der AfA im sechsten Jahr weg.

Gern würden wir erfahren, welches Bewertungssystem angewendet wird, um als herausragendes Projekt mit innovativem Charakter eingestuft zu werden. Im Gegensatz zu den angegebenen Netzwerken „www.investorenportal-mv.de“ wäre das T.I.M.O-Projekt letztlich selbstständig und wirtschaftlich tragfähig, auch würde es alle touristischen Bereiche (siehe Konzept) kooperative miteinander vernetzen. Es stellt im Gegensatz zu den angegebenen Netzwerken eine umfangreiche kooperative Tourismus-Struktur zur Verfügung, welche bei den von Ihnen angegebenen Netzwerken noch nicht einmal erkennbar ist. Tourismusvereine/-verbände, welche den Wettbewerb aus hebeln, sich nicht an ihre Gemeinnützigkeit halten sowie ihre Satzungen ignorieren, stellen kein leistungsfähiges, authentisches Netzwerk zum Vergleich dar!

Auf meine Anfrage hin, welche touristischen Förderungen in den letzten Jahren bewilligt wurden, wurde aus Kostengründen Ihrerseits nicht bereitgestellt. Die Anfrage wurde meinerseits gestellt, aufgrund des Ablehnungsgrundes im Schreiben vom 04.12.2017 „Nach den vorliegenden Angaben entspricht Ihr Vorhaben nicht den Rahmenbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe und der Förderpraxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern“.

Es wurden mehrere Fördervorhaben über Einzelfallregelungen gefördert, obwohl eine Förderung eigentlich ausgeschlossen war. Siehe Drucksache 6/5227 16.03.2016:
http://www.dokumentation.landtag-mv.de/Parldok/dokument/37589/f%C3%B6rderung-von-touristischen-projekten.pdf

Gern möchte ich auf Ihre sehr verhaltene Motivation der Beratung hinweisen, sicher hätte durch eine qualifizierte Beratung Ihrerseits, der Antrag bereits Erfolg haben können. Eventuell schauen Sie doch mal auf Ihre Webseite https://www.lfi-mv.de/index.html

Unsere Leistungen für Sie: Beraten Fördern Finanzieren

Mit freundlichen Grüßen

René Kröger


02.05.2018

Telefonische Nachfrage, nach dem Bearbeitungsstand des Widerspruchs welcher nun schon zwei Monate  alt ist.

Der Widerspruch wurde der Abteilung OE-Recht übermittelt, eine Information über den Stand der Dinge wird mir per Mail zu gesendet. 


03.05.2018

Sehr geehrter Herr Kröger,

ich habe eine entsprechende Anfrage zum aktullen Bearbeitungsstand Ihres Widerspruches an die interne OE-Recht weiter geleitet. Nach Rückantwort komme ich gesondert auf Sie zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Haverland
Landesförderinstitut Mecklenburg Vorpommern
Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale

Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Zuleitung 0968/1432
Werkstrasse 213
19061 Schwerin

Tel.: +49 385 6363 1432
Fax: +49 385 6363 1496
E-Mail: ulf.haverland@lfi-mv.de


07.05.2018

Sehr geehrter Herr Kröger,

nach Rücksprache mit der OE-Recht erhalten Sie einen Widerspruchsbescheid vor Ablauf der 3-Monatsfrist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Haverland
Landesförderinstitut Mecklenburg Vorpommern
Geschäftsbereich der Norddeutschen Landesbank Girozentrale

Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Zuleitung 0968/1432
Werkstrasse 213
19061 Schwerin


07.05.2018

Sehr geehrter Herr Haverland,

Wir hätten gedacht dass sich Fragen ergeben, aber wenn die Abteilung OE-Recht, nach dem zweiten Versuch keine mehr hat um so besser.

Vielen Dank fürs Nachfragen.

mfg

René Kröger


21.06.2018

LFI Ablehnungsbescheid (für den Widerspruch ist nur noch der Klageweg möglich, 

Kosten ca. 200.000,-€) 

         .......................hier......................

02.07.2018

René Kröger                                                                                                                          Fuhlendorf, 02.07.2018
T.I.M.O.
Klosterstraße 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52

Landesförderinstitut

Herr Gerd Stelter
Frau Kirstin Gau
Werkstraße 213
19061 Schwerin

GRWI- 17-0078

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur (Experimentierklausel)

Vorhaben: Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation

Sehr geehrte Frau Gau, Sehr geehrter Herr Stelter,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.06.2018, auch wenn ich nachfolgend Ihre Ausführungen

falsifizieren muss.

Seite 4 c)

Ihre Ausführung zu diesem Punkt kommt mir sehr gelegen.

Eine Förderfähigkeit würde nun bestehen, denn die gewerblichen Investitionen wurden aus dem Konzept entfernt (Unterlagen liegen Ihnen vor).

Das geplante Leasingmodell wäre, entgegen Ihrer Annahme, ohne Absicht auf Eigentumsübernahme.

Eine formale Herstellung der Förderfähigkeit besteht nicht!

Da Sie die Systematik der Experimentierklausel nur im Abschnitt B Nr. 4 sehen, ist die Frage nach der Gesellschaftsform und die Frage der Gewinnerziehungsausrichtung bzw. Gewinnerziehungsabsicht nicht mehr relevant. Auf Seite 5 zu 3. weisen Sie vorsorglich auf ein nicht in Betracht kommen der Förderfähigkeit auf anderer Grundlage des Koordinierungsrahmen hin und stellen dabei fest, dass selbst unter Abschnitt B. 4.3 keine Förderfähigkeit besteht, wegen mangelnder Voraussetzungen, z.B. fehlender Kooperationspartner.

Womit z.B. das T.I.M.O. Projekt nun eine touristische Infrastruktur Maßnahme darstellt, welche nicht als Maßnahme im Koordinierungsrahmen vorgesehen ist.

4.6 Experimentierklausel

(1) Zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur können die Länder jährlich GRW-Fördermittel in Höhe von bis zu 10 Prozent der Landesquote, höchstens aber jährlich insgesamt 10 Millionen Euro für Maßnahmen einsetzen, die nicht im Koordinierungsrahmen vorgesehen sind.

 

Letztlich steht die Experimentierklausel für sich alleine und das einzige tragfähige Argument einer gerechtfertigten Ablehnung wurde mit dem umwandeln in ein Leasingmodell beseitigt.

(2) Die Förderung gewerblicher Investitionen ist von dieser Experimentierklausel ausgeschlossen.

Bei dem Unterpunkt (2) der 4.6. Experimentierklausel wird eindeutig auf „gewerbliche Investition“ hingewiesen, wobei unter 4.7 Ausschluss der Förderung, nur Maßnahmen des Bundes und der Länder ausgeschlossen werden bzw. nicht gefördert werden. Aber einen Ausschluss z.B. eines Gewebebetriebes wurde nicht definiert. Da z.B. Gewerbebetriebe wie am Beispiel des T.I.M.O Projektes keine gewerblichen Investitionen tätigt (Unterlagen liegen Ihnen vor), besteht eindeutig eine Förderfähigkeit.

Über dem Förderzeitraum würde es zur keiner gewerblichen Investition aus der T.I.M.O. GmbH kommen, schon alleine um rückwirkend die Förderfähigkeit nicht zu verlieren. Das gänzlich auf gewerbliche Investition verzichtet werden kann, können Sie dem Konzept inkl. der Anlage entnehmen.

Darüber hinaus:

Zur Vergabepraxis: Wie kann auf eine Förderpraxis hingewiesen werden, wenn diese Art der Förderung noch nicht genutzt wurde? Wie Sie unter Punkt II 1. auf Seite 3 darstellen.

Ermessensentscheidung: Wie können Sie die Förderfähigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung laut Punkt II 4. auf Seite 5 ablehnen? Eine Förderfähigkeit besteht nach dem Koordinierungsrahmen, oder nicht? Eine Förderung können Sie nach Ermessen ablehnen, dieses aber auch nicht aus reiner Willkür sowie ohne Begründung.

Beratungsmängel: Bisher haben Sie eine korrekte Beratung mir gegenüber nicht ermöglicht, da z.B. das T.I.M.O Projekt pauschal nicht förderfähig scheint aber auch weil das Wirtschaftsministerium laut Aussage Ihres Sacharbeiters nicht fördern will. Ob Tipps ihrer Sacharbeiter zu einer Beratung zählen, sei mal dahin gestellt. Gerade weil diese sich als richtig herausstellen, aber Sie dies rückwirkend als falsch betrachten. Eine zielgerichtete, richtige Abgabe des Förderantrages war somit nicht möglich! Wobei Änderungsanträge ja Schritt für Schritt nicht ausgeschlossen sind.

Insgesamt ist hier Ihre äußerst schlechte Beratungsleistung offensichtlich, wenn bei Anträgen auch nachgebessert werden muss.

Das Einbeziehen sowie die Weitergebe der Konzeptunterlagen an das Wirtschaftsministerium, um eine Förderfähig zu eruieren, wirkt äußerst eigenartig vor dem Hintergrund der Beteiligung des Wirtschaftsministeriums an der Erstellung der neuen Tourismuskonzeption. Wobei zur Zusammenarbeit doch eigentlich aufgerufen wurde.

Hier hätte seitens des LFIs sowie des Wirtschaftsministeriums doch Kommunikationsbedarf und Motivation zur Beratung vermutet werden können.

fehlender Investitionsplan: Zum einen ist dieser zuerst von Ihren Sacharbeitern übersehen worden, zum anderen wird er nicht mehr benötigt, da keine gewerblichen Investitionen getätigt werden um die Förderfähigkeit zu erhalten.

Fristen: Es wäre schön, wenn Sie sich an Fristen halten könnten und mir auch eine adequate Frist einräumen würden, wie aus dem Antragsverlauf ersichtlich ist.

fehlerhaft Darstellung: Die Anfrage, warum mein Vorhaben Ihrer Meinung nach der regionalen Förderpraxis zuwiderlaufen sollte, wurde am 30.01.2018 nicht zurückgezogen. Die Antwort steht somit noch aus.

Belege für Innovation: Wenn Sie schon auf das „www.investorenportal-mv.de“ verweisen, sollten Sie die Inhalte vorher prüfen, bzw. dann auf meinen Hinweis der inaktiven oder abgelaufenen Inhalte sowie auf Hinweise der Günstlingswirtschaft (www.tourismusprojekt-mv.de) reagieren und erkennen, dass es derzeit innovativ in Mecklenburg-Vorpommern nichts vergleichbares wie das T.I.M.O Projekt gibt!

Ausnahmefall zu Förderpraxis: Sie verweisen auf die Möglichkeit eines Ausnahmefalles in Abweichung zur geltenden Förderpraxis. Dieses erscheint mir eigenartig, wenn vorher auf eine stringente Förderpraxis verwiesen wird. Ein Ausnahmefall würde mit der Einzigartigkeit begründet werden können, immerhin verweisen Sie ja auf keinerlei Nutzung dieser Fördermöglichkeit im Vorfeld bisher.

Fazit:

Auch ein Gewerbebetrieb, welcher in dem Förderzeitraum sowie mit den Fördermitteln keine gewerblichen Investitionen tätigt, kann über die Experimentierklausel gefördert werden. Solange Sie dem T.I.M.O Projekt keine gewerbliche Investitionen nachweisen können, bleibt es förderfähig.

Vielleicht denken Sie auch mal über den Begriff „Experimentierklausel“ nach, sprich was dieser bedeuten kann. Wozu dieses von Ihnen noch nicht genutztes Tool zu Förderung alles genutzt werden kann….

Es ist längst Zeit zum Experimentieren.

Mit freundlichen Grüßen

René Kröger


21.07.2018


LFI Ablehnungsbescheid für den Antrag als natürliche Person 
(IST Bearbeitungszeitraum 7 Monate, SOLL Bearbeitungszeitraum 3 Monate)

                  .................hier...............

25.07.2018

René Kröger                                                                                                                 Fuhlendorf, 25.07.2018
T.I.M.O.
Klosterstraße 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52

Landesförderinstitut

Herr Ulf Haverland
Frau Christine Seidel
Werkstraße 213
19061 Schwerin

GRWI- 17-0091

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur (Experimentierklausel)

Vorhaben: Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation

Sehr geehrte Frau Seidel, sehr geehrter Herr Haverland,

in dem Schreiben vom 19.07.2018 weisen Sie darauf hin, dass mein Vorhaben nicht den Rahmenbedingungen der Gemeinschaftsaufgabe und der Förderpraxis des Landes Mecklenburg-Vorpommern entspricht.

Erstmal vielen Dank für den Hinweis, den laut:

4.6 Experimentierklausel

(1) Zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur können die Länder jährlich GRW-Fördermittel in Höhe von bis zu 10 Prozent der Landesquote, höchstens aber jährlich insgesamt 10 Millionen Euro für Maßnahmen einsetzen, die nicht im Koordinierungsrahmen vorgesehen sind.

bestätigen Sie dass die „4.6. Experimentierklausel“ für mein Projekt zutreffend wäre.

Da Sie nun auf den Sondierungsantrag (ich bezeichne ihn mal so, da mir einen Beratung nicht ermöglicht wurde) verweisen, verweise ich hier auf meine Stellungnahme zu dem letzten Ablehnungsbescheid. Siehe Anhang, und fordere Sie hiermit auf, den Inhalt nun zu berücksichtigen.

Insgesamt verweisen Sie ja darauf dass die Experimentierklausel für sich alleine steht und die Gesellschaftsform bzw. das privat wirtschaften dort nicht geregelt wird. Wichtig wäre nun, nur noch die gewerbliche Investition, die aber bereits durch ein Leasing eliminiert wurde.

Sprich als natürliche Person kann ich Träger der Maßnahme sein, solange ich nicht mit den Fördergeldern gewerbliche Investitionen tätige, was bereits dargestellt wurde!

Evtl. wäre ein Beratungsgespräch hierzu hilfreich?

Mit freundlichen Grüßen

René Kröger

 

Anhang:

René Kröger                                                                                                          Fuhlendorf,02.07.2018
T.I.M.O.
Klosterstraße 17
18356 Fuhlendorf
Tel: 0177 43 62 52

Landesförderinstitut

Herr Gerd Stelter
Frau Kirstin Gau
Werkstraße 213

19061 Schwerin

GRWI- 17-0078

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Infrastruktur (Experimentierklausel)

Vorhaben: Tourismus-Infrastruktur & Marketing-Organisation

Sehr geehrte Frau Gau, Sehr geehrter Herr Stelter,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 18.06.2018, auch wenn ich nachfolgend Ihre Ausführungen

falsifizieren muss.

Seite 4 c)

Ihre Ausführung zu diesem Punkt kommt mir sehr gelegen.

Eine Förderfähigkeit würde nun bestehen, denn die gewerblichen Investitionen wurden aus dem Konzept entfernt (Unterlagen liegen Ihnen vor).

Das geplante Leasingmodell wäre, entgegen Ihrer Annahme, ohne Absicht auf Eigentumsübernahme.

Eine formale Herstellung der Förderfähigkeit besteht nicht!

Da Sie die Systematik der Experimentierklausel nur im Abschnitt B Nr. 4 sehen, ist die Frage nach der Gesellschaftsform und die Frage der Gewinnerziehungsausrichtung bzw. Gewinnerziehungsabsicht nicht mehr relevant. Auf Seite 5 zu 3. weisen Sie vorsorglich auf ein nicht in Betracht kommen der Förderfähigkeit auf anderer Grundlage des Koordinierungsrahmen hin und stellen dabei fest, dass selbst unter Abschnitt B. 4.3 keine Förderfähigkeit besteht, wegen mangelnder Voraussetzungen, z.B. fehlender Kooperationspartner.

Womit z.B. das T.I.M.O. Projekt nun eine touristische Infrastruktur Maßnahme darstellt, welche nicht als Maßnahme im Koordinierungsrahmen vorgesehen ist.

4.6 Experimentierklausel

(1) Zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaftsstruktur können die Länder jährlich GRW-Fördermittel in Höhe von bis zu 10 Prozent der Landesquote, höchstens aber jährlich insgesamt 10 Millionen Euro für Maßnahmen einsetzen, die nicht im Koordinierungsrahmen vorgesehen sind.

Letztlich steht die Experimentierklausel für sich alleine und das einzige tragfähige Argument einer gerechtfertigten Ablehnung wurde mit dem umwandeln in ein Leasingmodell beseitigt.

(2) Die Förderung gewerblicher Investitionen ist von dieser Experimentierklausel ausgeschlossen.

Bei dem Unterpunkt (2) der 4.6. Experimentierklausel wird eindeutig auf „gewerbliche Investition“ hingewiesen, wobei unter 4.7 Ausschluss der Förderung, nur Maßnahmen des Bundes und der Länder ausgeschlossen werden bzw. nicht gefördert werden. Aber einen Ausschluss z.B. eines Gewebebetriebes wurde nicht definiert. Da z.B. Gewerbebetriebe wie am Beispiel des T.I.M.O Projektes keine gewerblichen Investitionen tätigt (Unterlagen liegen Ihnen vor), besteht eindeutig eine Förderfähigkeit.

Über dem Förderzeitraum würde es zur keiner gewerblichen Investition aus der T.I.M.O. GmbH kommen, schon alleine um rückwirkend die Förderfähigkeit nicht zu verlieren. Das gänzlich auf gewerbliche Investition verzichtet werden kann, können Sie dem Konzept inkl. der Anlage entnehmen.

Darüber hinaus:

Zur Vergabepraxis: Wie kann auf eine Förderpraxis hingewiesen werden, wenn diese Art der Förderung noch nicht genutzt wurde? Wie Sie unter Punkt II 1. auf Seite 3 darstellen.

Ermessensentscheidung: Wie können Sie die Förderfähigkeit im Rahmen einer Ermessensentscheidung laut Punkt II 4. auf Seite 5 ablehnen? Eine Förderfähigkeit besteht nach dem Koordinierungsrahmen, oder nicht? Eine Förderung können Sie nach Ermessen ablehnen, dieses aber auch nicht aus reiner Willkür sowie ohne Begründung.

Beratungsmängel: Bisher haben Sie eine korrekte Beratung mir gegenüber nicht ermöglicht, da z.B. das T.I.M.O Projekt pauschal nicht förderfähig scheint aber auch weil das Wirtschaftsministerium laut Aussage Ihres Sacharbeiters nicht fördern will. Ob Tipps ihrer Sacharbeiter zu einer Beratung zählen, sei mal dahin gestellt. Gerade weil diese sich als richtig herausstellen, aber Sie dies rückwirkend als falsch betrachten. Eine zielgerichtete, richtige Abgabe des Förderantrages war somit nicht möglich! Wobei Änderungsanträge ja Schritt für Schritt nicht ausgeschlossen sind.

Insgesamt ist hier Ihre äußerst schlechte Beratungsleistung offensichtlich, wenn bei Anträgen auch nachgebessert werden muss.

Das Einbeziehen sowie die Weitergebe der Konzeptunterlagen an das Wirtschaftsministerium, um eine Förderfähig zu eruieren, wirkt äußerst eigenartig vor dem Hintergrund der Beteiligung des Wirtschaftsministeriums an der Erstellung der neuen Tourismuskonzeption. Wobei zur Zusammenarbeit doch eigentlich aufgerufen wurde.

Hier hätte seitens des LFIs sowie des Wirtschaftsministeriums doch Kommunikationsbedarf und Motivation zur Beratung vermutet werden können.

fehlender Investitionsplan: Zum einen ist dieser zuerst von Ihren Sacharbeitern übersehen worden, zum anderen wird er nicht mehr benötigt, da keine gewerblichen Investitionen getätigt werden um die Förderfähigkeit zu erhalten.

Fristen: Es wäre schön, wenn Sie sich an Fristen halten könnten und mir auch eine adequate Frist einräumen würden, wie aus dem Antragsverlauf ersichtlich ist.

fehlerhaft Darstellung: Die Anfrage, warum mein Vorhaben Ihrer Meinung nach der regionalen Förderpraxis zuwiderlaufen sollte, wurde am 30.01.2018 nicht zurückgezogen. Die Antwort steht somit noch aus.

Belege für Innovation: Wenn Sie schon auf das „www.investorenportal-mv.de“ verweisen, sollten Sie die Inhalte vorher prüfen, bzw. dann auf meinen Hinweis der inaktiven oder abgelaufenen Inhalte sowie auf Hinweise der Günstlingswirtschaft (www.tourismusprojekt-mv.de) reagieren und erkennen, dass es derzeit innovativ in Mecklenburg-Vorpommern nichts vergleichbares wie das T.I.M.O Projekt gibt!

Ausnahmefall zu Förderpraxis: Sie verweisen auf die Möglichkeit eines Ausnahmefalles in Abweichung zur geltenden Förderpraxis. Dieses erscheint mir eigenartig, wenn vorher auf eine stringente Förderpraxis verwiesen wird. Ein Ausnahmefall würde mit der Einzigartigkeit begründet werden können, immerhin verweisen Sie ja auf keinerlei Nutzung dieser Fördermöglichkeit im Vorfeld bisher.

Fazit:

Auch ein Gewerbebetrieb, welcher in dem Förderzeitraum sowie mit den Fördermitteln keine gewerblichen Investitionen tätigt, kann über die Experimentierklausel gefördert werden. Solange Sie dem T.I.M.O Projekt keine gewerbliche Investitionen nachweisen können, bleibt es förderfähig.

Vielleicht denken Sie auch mal über den Begriff „Experimentierklausel“ nach, sprich was dieser bedeuten kann. Wozu dieses von Ihnen noch nicht genutztes Tool zu Förderung alles genutzt werden kann….

Es ist längst Zeit zum Experimentieren.

Mit freundlichen Grüßen

René Kröger


Akteneinsicht 02.07.2020


 

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